Sollten Sie eine Klausur versäumen, so müssen Sie sich zunächst am selben Tag im Oberstufenbüro telefonisch unter der Rufnummer 0201/ 88 40 506 zwischen 8:00 und 8:20 Uhr krank melden.


Das Formular „Antrag auf Teilnahme an einer Nachschreibklausur“ muss entweder hier online eingereicht werden oder vollständig ausgefüllt in Papierform und mit aufgeklebtem ärztlichen Attest spätestens drei Schultage nach der versäumtem Klausur (Bsp.: Freitag:  telefonische Krankmeldung -> Mittwoch: Abgabe Antrag + ggf. Attest), persönlich oder durch eine Vertrauensperson, im  Sekretariat oder direkt im Oberstufenbüro abgegeben werden. Wird in der angegebenen Frist kein Antrag abgegeben, wird die versäumte Klausur mit „ungenügend“ bewertet. Falls dieser Online-Antrag verwendet wird, muss das Attest fristgerecht (d.h. ebenfalls 3 Schultage nach Verpassen der Klausur) postalisch oder durch eine Vertrauensperson im Sekretariat oder im Oberstufenbüro nachgereicht werden.

Nach Einreichen des Online-Antrags erfolgt keine automatisch generierte Benachrichtigung mehr, die Oberstufenkoordination meldet jeweils einzeln zurück, ob der Antrag fristgerecht eingegangen ist.


Schüler und Schülerinnen, die langfristig erkrankt sind, haben dafür Sorge zu tragen, dass die Schule (Beratungslehrer / Beratungslehrerin) Informationen über die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit erhält.


 

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