Liebe Eltern,

 

das Gymnasium Essen-Überruhr hält weiterhin eine Notbetreuung für den Bedarfsfall vor. Diese wird am 27.04.2020 erneut schrittweise erweitert.

Damit erhöht sich der Kreis der berechtigten Beschäftigten, die in kritischen Infrastrukturen arbeiten und dort unabkömmlich sind und somit einen Anspruch auf Notbetreuung unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin haben.

Besonders betreuungsbedürftig sind diejenigen Schülerinnen und Schüler bis einschließlich zur sechsten Klasse, deren Erziehungsberechtigte „in einem der Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung nach Maßgabe der Anlage 1 (bis zum 22. April 2020) bzw. der Anlage 2 (ab dem 23. April 2020) zu dieser Verordnung beschäftigt und in diesem Tätigkeitsbereich unabkömmlich [sind], sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts – organisiert werden kann oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Home-Office) nicht gewährleistet werden kann.“ (CoronaBetrVO)

Ab dem 27.04.2020 gilt dies auch für Alleinerziehende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden. 

An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen findet ab sofort keine Notbetreuung mehr statt.

Ihre Erklärung und der Nachweis des Arbeitgebers zu Ihrer Unabkömmlichkeit sind eine zwingende Voraussetzung zur Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes.

Das entsprechende Formular finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/Notbetreuung_Formular-ab-17-KW.pdf

Die Tätigkeitsbereiche, die ab dem 23.04.20 einen Anspruch auf Notbetreuung haben, entnehmen sie der Anlage 2 zur CoronaBetrVO unter folgendem Link:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur Notbetreuung finden Sie in der laufend aktualisierten FAQ-Liste des Schulministeriums unter folgendem Link:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/index.html 

 

WICHTIG: Hinweise zum Verhalten und der Hygienemaßnahmen während der Notbetreuung finden Sie hier zum Download

 

Wenn Sie zu dem Kreis der Berechtigten gehören und Sie Bedarf an der Notbetreuung haben, melden Sie sich, indem Sie  

- zwischen 8:00 und 12:00h über das Sekretariat (0201/8840500) anrufen oder

- eine Mail an die Adresse ina.delank@geue.nrw.schule (Betreff: Notbetreuung) senden. 

 

Wir hoffen, dass es Ihnen allen weiterhin gut geht. Bleiben Sie gesund. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ina Delank, Schulleiterin

 

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