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Hausordnung

Vorwort
Grundlagen der Hausordnung des Gymnasiums Essen-Überruhr sind die Allgemeine Schulordnung des Landes NRW und die Regeln der Stadt Essen für die Behandlung städtischer Gebäude.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft

  • nehmen aufeinander Rücksicht und tragen zu einem fairen Miteinander bei;
  • sorgen für sicheren und ungestörten Verlauf des Schulalltags und von Schulveranstaltungen,
  • gehen sorgfältig mit den Einrichtungen ihrer Schule um.

Die Hausordnung gilt während der gesamten Unterrichtszeit, also auch in den Pausen und Freistunden, und bei schulischen Veranstaltungen, im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände.
Die Sporthalle und der Sportplatz sowie alle Facheinrichtungen haben eigene Benutzerordnungen auf der Grundlage dieser Hausordnung.

Vor dem Unterricht
Zu den in der Allgemeinen Schulordnung aufgeführten Pflichten gehört auch das pünktliche Erscheinen zum Unterricht. Vor dem Schulbeginn und in den großen Pausen halten sich alle Schüler und Schülerinnen auf dem Schulhof (ggf. vor der Sporthalle) oder in der zentralen Halle auf. Es klingelt eine Minute vor Unterrichtsbeginn bzw. vor der 3. und 5. Unterrichtsstunde. Nach dem Klingeln gehen die Schüler und Schülerinnen sofort zu ihren Klassen- oder Kursräumen bzw. sammeln sich vor dem Kunst-und-Musik-Trakt oder der Sporthalle. Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft erschienen ist, melden dies die Klassen-/ Kurssprecher im Lehrerzimmer oder im Sekretariat. Bis zum Eintreffen einer Lehrkraft wartet die Lerngruppe vor, ist der Raum geöffnet, in dem vorgesehenen Raum.

Während des Unterrichts
Während des Unterrichts sind Essen und Trinken, das Kauen von Kaugummi, das Tragen von Mützen, das Hören von Musik mit Walkman und anderes sachfremdes Verhalten nicht gestattet. Handys sind ausgeschaltet. Pädagogisch begründete Ausnahmen legt die Lehrkraft fest.

In den Pausen
Die Ordnungsdienste säubern die Tafeln. In den kleinen Pausen bleiben die Schüler und Schülerinnen in den Unterrichtsräumen, wenn kein Raumwechsel erforderlich ist. In den großen Pausen verlassen alle Schüler und Schülerinnen die Gebäudetrakte. Die Lehrkraft schließt den Unterrichtsraum ab. Hausaufsichten sorgen dafür, dass nichtabschließbare Gebäudeteile, in denen Unterrichtsräume liegen, während der Pausen nicht betreten werden. Schulstraße und Wiese in Höhe des Kunst-und-Musik-Trakts sind Spielbereich für die Schüler und Schülerinnen der Erprobungsstufe. Im Schulgebäude und auf dem Schulhof sind Sport und Spiele mit erhöhter Gefährdung (z. B. Fahren mit Fahrrad, Skateboard, Kickroller , Werfen mit Schneeball) verboten. Aus Aufsichtsgründen darf nur der Teil des Sportplatzes als Pausenhof genutzt werden, der vom Schulhof aus gut einzusehen ist (entspricht dem eingezäunten Areal). Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 11 bis 13 dürfen während der großen Pausen und der Freistunden das Schulgelände verlassen.

Nach Unterrichtsschluss
Nach Unterrichtsschluss schließt der Ordnungsdienst der Lerngruppe die Fenster, säubert die Tafel, reinigt den Unterrichtsraum von grobem Schmutz (Papier, Trinkpäckchen, Bananenschalen etc.) und prüft gemeinsam mit der Lehrkraft, ob alle Schüler und Schülerinnen ihre Stühle hochgestellt haben. Die Lehrkraft schließt den Raum ab.

Verschiedenes
Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe I dürfen –auch aus versicherungstechnischen Gründen -nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft und nach Benachrichtigung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer Vertrauensperson (i .d. R . durch das Sekretariat) das Schulgelände vor Unterrichtsschluss verlassen. Auf dem Schulgelände und während Schulveranstaltungen besteht für alle Schüler und Schülerinnen grundsätzlich Rauch- und Alkoholverbot. Ausnahmen sind nur im Rahmen der Allgemeinen Schulordnung und der ergänzenden Erlasse des Landes NRW durch eine Einzelfallentscheidung der Schulleiterin / des Schulleiters möglich. Laut Beschluss der Schulkonferenz vom 18. Januar 2000 ist für die Jahrgangstufen 11 bis 13 in dem eigens dafür ausgewiesenen Bereich auf dem Schulhof das Rauchen erlaubt. Für Schüler und Schülerinnen ist das Sekretariat in den großen Pausen geöffnet. Ein Fundbüro befindet sich beim Hausmeister, Termine werden bekannt gegeben. Für die Beseitigung von Müll stehen genügend Abfallbehältnisse zur Verfügung.

Benutzerordnung für die Bibliothek / Mediothek
Die Bibliothek/Mediothek ist eine den Lehrkräften des Gymnasiums Essen-Überruhr zugängliche Präsenzbibliothek mit Computer-Arbeitsplätzen. Schülern und Schülerinnen ist die Benutzung aller Medien möglich, falls eine Aufsicht gewährleistet ist.

  1. Taschen sind am Eingang des Raumes abzustellen.
  2. Bücher dürfen zu Kopierzwecken entnommen werden, wenn die Buchkarte mit Entleihername am Standort des Buches hinterlegt worden ist.
  3. Während der Benutzung der Medien darf nicht gegessen oder getrunken werden.

Regelungen für den Kunst-und-Musik-Trakt
(Kunsträume 001, 002, Werkraum 003; Musikräume 011, 012, Sammlungsraum)
Das Haus bleibt bis zum Unterrichtsbeginn geschlossen. Alle Schüler und Schülerinnen, die dort Unterricht haben, warten vor dem Eingang auf die Lehrkraft. Sie betreten das Haus nach der Lehrkraft. In den beiden großen Pausen und nach der letzten Unterrichtsstunde wird das Haus von der Lehrkraft, die es zuletzt verlässt, abgeschlossen. Die Kunst- und Musiklehrkräfte richten für ihre Unterrichtsräume eigene Ordnungsdienste mit den beteiligten Klassen ein.

Zusätze zur Hausordnung von der Schulkonferenz vom 30.05.2007:

Heißgetränke aus dem Automaten dürfen nur im Oberstufenraum, im PZ oder auf dem Schulhof getrunken werden. Keinesfalls dürfen die Getränke in die Flure oder in einen Unterrichtsraum mitgenommen werden.

Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer dürfen Handys lediglich im abgeschalteten Zustand mit sich führen und erst außerhalb des Schulgeländes aktivieren. Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer sind in Notfällen über das Schulsekretariat erreichbar.

Das Kollegium, die Eltern und die Schüler und Schülerinnen beraten jährlich zu Beginn des Schuljahres über eventuelle Änderungen der Hausordnung. Die Schulkonferenz beschließt die endgültige Fassung.

 

 
 
 
 
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